- Der Gottesdienst der Kirche am Sonntag ist die
Feier der Eucharistie. Darin wird Jesus Christus in seinem Tod und
seiner Auferstehung unter den Gestalten von Brot und Wein
gegenwärtig und wirksam. Die einzelnen Getauften werden durch die
Mitfeier und den Empfang der hl. Kommunion tiefer in seinen mystischen
Leib, die Kirche, eingegliedert.
- Alle anderen Gottesdienstformen, die an die
Stelle der hl. Messe treten, sind am Sonntag nur in einer Notsituation
gestattet. Eine sinnvolle Form ist dann die Wort-Gottes-Feier. In ihr
wird Jesus Christus durch sein Wort in der Gemeinde gegenwärtig.
Alle, die dieses Wort gläubig hören und annehmen, empfangen
für ihren Weg der Nachfolge Orientierung und eine starke
Christusverbundenheit.
- Eine Notsituation ist dann gegeben, wenn die
regelmäßige Feier der Messe am Sonntag unmöglich ist
aufgrund des Priestermangels bzw. einer zu großen Entfernung zum
Ort der nächsten Eucharistiefeier. In dieser Notsituation bedarf
es zur regelmäßigen Wort-Gottes-Feier am Sonntag der
ausdrücklichen Genehmigung des Ortsbischofs.
- Dabei ist dringend darauf zu achten, dass die
Gestalt der Feier bei den Gläubigen nicht das Bewusstsein für
den Unterschied zur Feier der hl. Messe mindert oder ganz verwischt.
Auch aus diesem Grund darf die Wort-Gottes-Feier niemals an einem
Sonntag in Pfarrgemeinden gehalten werden, in denen am selben Tag schon
eine hl. Messe gefeiert wurde oder noch gefeiert wird oder bereits am
Vorabend gefeiert worden ist (vgl. Direktorium "Sonntägl.
Gottesdienst ohne Priester" Nr. 21).1
-
Wort-Gottes-Feiern werden von einem Diakon oder einem vom Bischof beauftragten Laien gehalten.
- In der Regel findet in der Wort-Gottes-Feier
keine Spendung der hl. Kommunion statt.2 Über Ausnahmen von dieser
Regel entscheidet der Ortsbischof. OVB Speyer 4/2006 83
1 Das gilt nicht für Tagzeitenliturgie.
2 Zur theol. Begründung vgl. "Zum
gemeinsamen Dienst berufen. Rahmenordnung für die Zusammenarbeit
von Priestern, Diakonen und Laien" vom 08.01.1999, Nr. 36 sowie
"Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die Sonn- und Feiertage", hrsg.
von den Liturgischen Instituten Deutschlands und Österreichs,
Trier 2004, S. 32f. Nr. 51.
- Die liturgische Form der Wort-Gottes-Feier
bestimmt der Bischof in seinem Bistum. Die Deutsche Bischofskonferenz
empfiehlt dafür das von den Liturgischen Instituten herausgegebene
Werkbuch "Wort-Gottes-Feier".
- Völlig unabhängig von der
regelmäßig stattfindenden Wort-Gottes-Feier stellt die
plötzliche Verhinderung des zur Messfeier vorgesehenen Priesters
eine Notsituation ganz eigener Art dar. Hier sind dafür geeignete
Gläubige aufgerufen, zur Heiligung des Sonntags die Initiative zu
ergreifen, damit die zur Eucharistiefeier versammelte Gemeinde
zumindest gemeinsam beten und das Wort Gottes hören kann.
Berlin, den 8. März 2006 Für das Bistum Speyer
Dr. Anton Schlembach
Bischof von Speyer
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