Allgemeine Kriterien für die Wort-Gottes-Feiern am Sonntag  

   
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  1. Der Gottesdienst der Kirche am Sonntag ist die Feier der Eucharistie. Darin wird Jesus Christus in seinem Tod und seiner Auferstehung unter den Gestalten von Brot und Wein gegenwärtig und wirksam. Die einzelnen Getauften werden durch die Mitfeier und den Empfang der hl. Kommunion tiefer in seinen mystischen Leib, die Kirche, eingegliedert.

  2. Alle anderen Gottesdienstformen, die an die Stelle der hl. Messe treten, sind am Sonntag nur in einer Notsituation gestattet. Eine sinnvolle Form ist dann die Wort-Gottes-Feier. In ihr wird Jesus Christus durch sein Wort in der Gemeinde gegenwärtig. Alle, die dieses Wort gläubig hören und annehmen, empfangen für ihren Weg der Nachfolge Orientierung und eine starke Christusverbundenheit.

  3. Eine Notsituation ist dann gegeben, wenn die regelmäßige Feier der Messe am Sonntag unmöglich ist aufgrund des Priestermangels bzw. einer zu großen Entfernung zum Ort der nächsten Eucharistiefeier. In dieser Notsituation bedarf es zur regelmäßigen Wort-Gottes-Feier am Sonntag der ausdrücklichen Genehmigung des Ortsbischofs.

  4. Dabei ist dringend darauf zu achten, dass die Gestalt der Feier bei den Gläubigen nicht das Bewusstsein für den Unterschied zur Feier der hl. Messe mindert oder ganz verwischt. Auch aus diesem Grund darf die Wort-Gottes-Feier niemals an einem Sonntag in Pfarrgemeinden gehalten werden, in denen am selben Tag schon eine hl. Messe gefeiert wurde oder noch gefeiert wird oder bereits am Vorabend gefeiert worden ist (vgl. Direktorium "Sonntägl. Gottesdienst ohne Priester" Nr. 21).1

  5. Wort-Gottes-Feiern werden von einem Diakon oder einem vom Bischof beauftragten Laien gehalten.

  6. In der Regel findet in der Wort-Gottes-Feier keine Spendung der hl. Kommunion statt.2 Über Ausnahmen von dieser Regel entscheidet der Ortsbischof. OVB Speyer 4/2006 83
    1 Das gilt nicht für Tagzeitenliturgie.
    2 Zur theol. Begründung vgl. "Zum gemeinsamen Dienst berufen. Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien" vom 08.01.1999, Nr. 36 sowie "Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die Sonn- und Feiertage", hrsg. von den Liturgischen Instituten Deutschlands und Österreichs, Trier 2004, S. 32f. Nr. 51.

  7. Die liturgische Form der Wort-Gottes-Feier bestimmt der Bischof in seinem Bistum. Die Deutsche Bischofskonferenz empfiehlt dafür das von den Liturgischen Instituten herausgegebene Werkbuch "Wort-Gottes-Feier".

  8. Völlig unabhängig von der regelmäßig stattfindenden Wort-Gottes-Feier stellt die plötzliche Verhinderung des zur Messfeier vorgesehenen Priesters eine Notsituation ganz eigener Art dar. Hier sind dafür geeignete Gläubige aufgerufen, zur Heiligung des Sonntags die Initiative zu ergreifen, damit die zur Eucharistiefeier versammelte Gemeinde zumindest gemeinsam beten und das Wort Gottes hören kann.

Berlin, den 8. März 2006
Für das Bistum Speyer
Dr. Anton Schlembach
Bischof von Speyer



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